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Teilnahmebedingungen Drucken E-Mail
Der einzureichende Clip hat eine Länge von max. 5 Minuten
und eine Gesamtdatenrate (Video+Audio) von 1024kb.
Format: wmv.
Der Clip wird mit einem zur Verfügung gestellten Wasserzeichen gerendert.
Zur Vertonung ist ausschließlich gema- akm- suisafreie Musik gestattet.
Pro Teilnehmer darf ein Clip eingereicht werden.

Einzureichen:


  • Anmeldeformular
  • Der Clip auf CD im einzureichenden Format oder als Downloadversion


Die Teilnahme am Hochzeitsvideo Award 2009 setzt eine Anmeldung des Produzenten voraus. Dabei ist der Produzent verpflichtet, die im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. „Produzent“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die sich im Rahmen dieses Wettbewerbs angemeldet hat.

Der Produzent ist für sämtliche Informationen, Texte, Bilder, Videos, Musik und andere verwendete
Materialien ausschließlich verantwortlich.

Im Rahmen der Teilnahme dieses Wettbewerbs bestätigt der Produzent, dass sämtliche Inhalte keine
Rechte Dritter, insbesondere Marken, Urheber oder Patente sowie Persönlichkeits- und Eigentumsrechte verletzen. Darüber hinaus, dass sämtliche Clips frei von rechtswidrigen, obszönen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, rassistischen oder jugendgefährdenden Inhalten sind.

Der Veranstalter, Markus Schneeberger (ab hier kurz Veranstalter) behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung Clips zurückzuweisen und Produzenten vom Wettbewerb auszuschließen, insbesondere bei einem der o.a. inhaltlichen Verstöße, Verletzung der
Nutzungsbedingungen sowie bei Verstoß gegen die guten Sitten.

Der Produzent räumt dem Veranstalter die räumlich, zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte in dem zur Austragung dieses Wettbewerbs erforderlichen Umfang ein. Insbesondere räumt der Produzent dem
Veranstalter das Recht ein, die eingereichten Clips öffentlich zugänglich zu machen.

Wird der Veranstalter dieser in Folge einer schuldhaften Verletzung, insbesondere aufgrund von urheberrechtlichen Verwertungsrechten oder bei der Verletzung von sonstigen Rechten Dritter (Persönlichkeitsrechte) in Anspruch genommen, hält der Produzent den Veranstalter von jeglicher Haftung und Kosten einschließlich etwaiger Verfahrenskosten in vollem Umfang und auf erstes Anfordern frei.


 
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